Wann benötigen Unternehmen eine AZAV-Zulassung und wann nicht?

Eine AZAV-Zulassung wird immer dann relevant, wenn Sie Leistungen der Arbeitsförderung anbieten möchten, die über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden.

„Wir möchten eine AZAV-Zulassung beantragen.“ Mit diesem Satz beginnen viele unserer Erstgespräche.

Die eigentliche Frage lautet für uns jedoch nicht: „Wie schnell können wir mit der Zertifizierung beginnen?“ Sondern: „Welche Ziele verfolgen Sie mit Ihrem Unternehmen?“

Denn genau diese Antwort entscheidet darüber, welcher Weg für Ihr Unternehmen der richtige ist.

Was möchten Sie mit der Zulassung erreichen?


Viele Unternehmen beschäftigen sich bereits intensiv mit der AZAV, bevor sie Kontakt zu uns aufnehmen. Sie haben sich informiert, erste Unterlagen zusammengestellt oder bereits Angebote eingeholt.

Was häufig noch fehlt, ist der Blick auf das große Ganze.

Eine erfolgreiche AZAV-Zulassung beginnt nicht mit einem Qualitätsmanagement-Handbuch oder einer Checkliste. Sie beginnt mit Ihrem Unternehmen.

Deshalb sprechen wir im ersten Gespräch zunächst über Ihre Ziele:

  • Welche Bildungsangebote möchten Sie künftig anbieten?
  • Welche Zielgruppen möchten Sie erreichen?
  • Soll mit Bildungsgutschein oder AVGS gearbeitet werden?
  • Welche Förderinstrumente kommen überhaupt infrage?
  • Welche Zulassungen werden tatsächlich benötigt?

Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, entwickeln wir gemeinsam den passenden Fahrplan.

Wann ist eine AZAV-Zulassung erforderlich?


Eine AZAV-Zulassung wird immer dann relevant, wenn Sie Leistungen der Arbeitsförderung anbieten möchten, die über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Maßnahmen mit Bildungsgutschein / berufliche Weiterbildungen
  • Coachings
  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
  • Uvm.

In diesen Fällen bildet die AZAV die Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Kostenträgern.

Die eigentliche Herausforderung beginnt danach


Viele Interessenten konzentrieren sich zunächst auf die Trägerzulassung. Das ist verständlich. Schließlich ist sie der erste sichtbare Schritt im Zertifizierungsprozess.

Unsere Erfahrung zeigt jedoch:

Die eigentliche Stärke eines Bildungsträgers entscheidet sich später. Nicht durch die Zertifizierung. Sondern durch die Qualität der Bildungsmaßnahmen, die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und ein tragfähiges Bildungskonzept.

Deshalb sagen wir häufig:

Die Trägerzulassung ist die Pflicht. Die Maßnahmenzulassung ist die Kür.

Warum wir mit Fragen beginnen


In unserer Beratung sprechen wir bewusst nicht zuerst über Dokumente. Wir möchten zunächst verstehen,

  • wohin sich Ihr Unternehmen entwickeln soll,
  • welche Bildungsleistungen geplant sind,
  • welche Zielgruppen erreicht werden sollen,
  • und welche Förderinstrumente langfristig sinnvoll sind.

Erst daraus entsteht ein Zulassungskonzept, das zu Ihrem Unternehmen passt.

Unser Ziel


Unser Ziel besteht nicht darin, Sie möglichst schnell durch eine Zertifizierung zu begleiten. Unser Ziel ist, gemeinsam mit Ihnen einen Bildungsträger aufzubauen, der langfristig erfolgreich am Markt arbeiten kann.

Denn eine AZAV-Zulassung endet nicht mit dem Audit. Sie bildet den Beginn einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und den Jobcentern.

Fazit


Die Frage lautet deshalb aus unserer Sicht nicht: „Brauche ich eine AZAV?“ Sondern: „Wie sieht der richtige Weg zur AZAV für mein Unternehmen aus?“

Genau diese Frage beantworten wir gemeinsam mit unseren Kunden; Schritt für Schritt, praxisnah und mit der Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Zulassungsprojekten.

Sie planen den Einstieg in die AZAV?


Dann vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Gemeinsam entwickeln wir den passenden Fahrplan für Ihr Unternehmen.

Ihre Experten für AZAV und ISO 9001

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Andreas und Anett Nowottny

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