Fördermittel Zertifizierung
AZAV UND DIN EN ISO 9001:2015

Sie möchten Ihre Beratungskosten schnell und unkompliziert fördern lassen? Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung und Abwicklung.​

ISO Berater AZAV Berater | Andreas Nowottny

Von Förderungen profitieren

In Deutschland gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zur Förderung (Bundesländer, Bund, Europäische Union). Aus diesen Töpfen können unsere Dienstleistungen subventioniert und zu einem Großteil bezahlt werden. Bei allen Angeboten, die wir erstellen, prüfen wir (selbstverständlich kostenlos) für Sie, welche Fördermöglichkeiten umsetzbar sind!

Beliebte Förderprogramme

Fördermittel ISO 9001 AZAV

Förderung unternehmerischen Knowhows des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Bei dieser Fördermöglichkeit werden bis zu 80% der Beratungskosten (inkl. der anfallenden Reisekosten) übernommen. Als Berater bin ich unter der ID 152939 gelistet.

 

Weitere Förderprogramme

Darüber hinaus gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten, welche individuell auf die einzelnen Branchen angepasst oder auf regional zugeschnitten sind. 

Gerne prüfen wir die möglichen Fördermittel für Sie.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU​

Im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ können am Markt bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung erhalten, der es ihnen erleichtern soll, externen Rat in Anspruch zu nehmen, um ihr Unternehmerpotential und ihre Handlungskompetenzen zu vertiefen.

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Bei Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern werden nur Beratungen gefördert, deren Inhalt die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems ist.

Umfang der Förderung

  • Bemessungsgrundlage einheitlich 3.500 Euro (netto). Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten
    • im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 Euro und
    • im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.
  • mehrere Beratungen förderbar, maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb der Richtliniendauer bis 31. Dezember 2026
  • Unternehmen im ersten Jahr nach Gründung: kostenloses Informationsgespräch mit regionalem Ansprechpartner notwendig (Bestätigungsschreiben)
  • das Informationsgespräch mit dem Regionalpartner kann bis zur Einreichung des Verwendungsnachweises geführt werden

Was ist förderfähig?

  • Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
  • z.B. Fachkräftesicherung und -bindung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells, QM, Datenschutz…

Wer ist antragsberechtigt?

  • Unternehmen, die rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind
  • ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben sowie
  • die Definition für KMU gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 erfüllen. 
Für eine unverbindliche Beratung entsprechender Fördermittel treten Sie gerne mit uns in Kontakt.
AZAV und ISO Beratung

Deutschlandweite Betreuung rund um ISO 9001 und AZAV​

Seit Jahren betreuen wir unsere Kunden beim gesamten Prozess der AZAV und ISO Zertifizierung.

Unsere beiden Hauptbüros befinden sich in Halle und Stuttgart. Dabei sind wir stets flexibel und deutschlandweit für Sie im Einsatz.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir freuen uns auf Sie!

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