Von der Idee zur zugelassenen AZAV-Maßnahme

Wie Zielgruppe, Förderinstrument, Konzept und Kalkulation zusammenpassen und Ihre Maßnahme auch in der Praxis funktioniert.

Eine neue AZAV-Maßnahme beginnt meistens mit einer Idee. Vielleicht erkennen Sie einen konkreten Bedarf am Arbeitsmarkt, möchten eine neue Zielgruppe ansprechen oder Ihr bestehendes Bildungsangebot erweitern. Aus dieser ersten Idee muss jedoch eine Maßnahme entstehen, die nicht nur die Anforderungen der AZAV erfüllt, sondern auch zu Ihrem Unternehmen, Ihrer Zielgruppe und den tatsächlichen Bedingungen am Arbeitsmarkt passt.

In unserer Beratung erleben wir immer wieder, dass der Fokus zunächst fast ausschließlich auf der Zulassung durch die Fachkundige Stelle liegt. Dabei ist die Zulassung zwar ein entscheidender Schritt – aber eben nur der erste Meilenstein. Eine gute AZAV-Maßnahme muss anschließend auch praktisch durchführbar, wirtschaftlich sinnvoll, vermarktbar und im Rahmen der Überwachung nachvollziehbar sein.

Doch wie wird aus einer ersten Idee eine solche Maßnahme?

Eine gute Idee ist noch keine AZAV-Maßnahme


Viele Maßnahmen beginnen mit einer durchaus guten Idee: „Wir möchten ein Coaching für Existenzgründer anbieten“, „Wir wollen eine Weiterbildung im Bereich KI entwickeln“ oder „Wir sehen einen Bedarf für eine Qualifizierung im Pflegebereich.“

Die entscheidende Frage lautet dann aber nicht nur: Ist die Idee gut? Sondern vielmehr: Lässt sich daraus eine förderfähige, schlüssige und praktisch durchführbare AZAV-Maßnahme entwickeln?

Genau an diesem Punkt beginnt die eigentliche Konzeptionsarbeit.

Schritt 1 – Die Zielgruppe muss zuerst klar sein


Wer soll an der Maßnahme teilnehmen? Welche Voraussetzungen bringen diese Personen mit? Welche Defizite oder Unterstützungsbedarfe bestehen? Und was benötigen die Teilnehmenden tatsächlich, um eine Integration in den Arbeitsmarkt oder einen entsprechenden Integrationsfortschritt zu erreichen?

Unsere Erfahrung zeigt, dass häufig zunächst Inhalte zusammengestellt werden und erst anschließend versucht wird, eine passende Zielgruppe dazu zu formulieren. Sinnvoller ist aus unserer Sicht der umgekehrte Weg.

Aus der Zielgruppe und ihrem konkreten Bedarf sollten sich die Inhalte der Maßnahme entwickeln – nicht andersherum.

Denn nur wenn Zielgruppe, Zielsetzung und Inhalte aufeinander abgestimmt sind, entsteht am Ende eine schlüssige Maßnahme.

Schritt 2 – Welches Förderinstrument passt überhaupt?


Im nächsten Schritt muss geklärt werden, über welches Förderinstrument die Maßnahme angeboten werden soll.

Eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung über einen AVGS verfolgt andere Ziele und unterliegt teilweise anderen Anforderungen als beispielsweise eine berufliche Weiterbildung über einen Bildungsgutschein. Nicht jede sinnvolle Bildungsleistung passt deshalb automatisch zu jedem Förderinstrument.

Dabei sollte auch die bestehende Trägerzulassung berücksichtigt werden: Verfügt Ihr Unternehmen überhaupt über die Zulassung für den Fachbereich, in dem die neue Maßnahme angeboten werden soll?

Diese Frage sollte möglichst früh geklärt werden. Andernfalls kann eine inhaltlich bereits weit entwickelte Maßnahme später daran scheitern, dass zunächst die Voraussetzungen auf Trägerebene geschaffen werden müssen.

Schritt 3 – Aus dem Bedarf entsteht das Konzept


Sind Zielgruppe, Zielsetzung und Förderinstrument geklärt, beginnt die eigentliche Entwicklung der Maßnahme.

Jetzt werden unter anderem Inhalte, Dauer, Methodik, eingesetztes Personal, Lehr- und Lernmittel, organisatorische Abläufe sowie Verfahren zur Erfolgskontrolle festgelegt. Aus vielen einzelnen Punkten muss am Ende ein schlüssiges Gesamtkonzept entstehen.

Was wir in unserer Beratung immer wieder erleben: Uns werden Zuarbeiten vorgelegt, die aus verschiedenen bestehenden Konzepten zusammengesetzt oder offensichtlich mithilfe von KI erstellt wurden. Das ist zunächst überhaupt kein Problem. Vorhandene Unterlagen und auch KI können bei der Entwicklung einer neuen Maßnahme wertvolle Hilfsmittel sein.

Problematisch wird es jedoch, wenn anschließend niemand prüft, ob die einzelnen Bestandteile tatsächlich zusammenpassen und ob der Träger die beschriebene Maßnahme überhaupt so durchführen kann. Manchmal werden beispielsweise Inhalte vorgesehen, für deren Vermittlung das entsprechend qualifizierte Personal fehlt. An anderer Stelle werden Methoden oder Betreuungsleistungen beschrieben, die organisatorisch später kaum umgesetzt werden können.

KI darf unterstützen. Sie darf aber die fachliche Auseinandersetzung des Trägers mit seiner eigenen Maßnahme nicht ersetzen.

Am Ende muss es Ihre Maßnahme sein. Sie müssen wissen, warum bestimmte Inhalte enthalten sind, wie diese vermittelt werden und wie die beschriebene Durchführung in Ihrem Unternehmen tatsächlich umgesetzt werden kann.

Schritt 4 – Die Kalkulation muss das Konzept abbilden


Ein Punkt, auf den wir in unserer Beratung besonderen Wert legen, ist die Übereinstimmung zwischen Konzept und Kalkulation.

Wenn im Konzept beispielsweise bestimmte Betreuungsleistungen, technische Ausstattungen, besondere Qualifikationen des eingesetzten Personals, Prüfungen, Praxisanteile oder zusätzliche Unterstützungsleistungen beschrieben werden, müssen die hierfür erforderlichen Ressourcen grundsätzlich auch in der Kalkulation nachvollziehbar berücksichtigt werden.

Umgekehrt sollte für kalkulierte Kosten erklärbar sein, warum diese für die Durchführung der beschriebenen Maßnahme erforderlich sind.

Hier entstehen in der Praxis immer wieder Widersprüche: Das Konzept beschreibt eine Leistung, die Kalkulation berücksichtigt die hierfür notwendigen Ressourcen jedoch nicht – oder die Kalkulation enthält Kostenpositionen, deren Notwendigkeit aus dem Konzept nicht hervorgeht.

Unser Tipp: Betrachten Sie Konzept und Kalkulation nicht als zwei getrennte Unterlagen. Beide beschreiben dieselbe Maßnahme – lediglich aus zwei unterschiedlichen Perspektiven.

Das Konzept beschreibt, was Sie tun und wie Sie es tun. Die Kalkulation zeigt, welche Ressourcen und Kosten dafür erforderlich sind. Beides muss zusammenpassen.

Schritt 5 – Die Maßnahme muss nicht nur die Zulassung überstehen


Bei der Entwicklung einer neuen Maßnahme konzentriert sich verständlicherweise zunächst vieles auf die Zulassung durch die Fachkundige Stelle. Die eigentliche Herausforderung beginnt jedoch danach. Denn das Konzept ist keine unverbindliche Beschreibung dessen, was man möglicherweise irgendwann einmal durchführen möchte. Mit dem Konzept beschreiben Sie, wie Ihre Maßnahme tatsächlich durchgeführt werden soll. Entsprechend muss die spätere Durchführung grundsätzlich zu den zugelassenen Unterlagen passen. Genau das kann auch Gegenstand der späteren Überwachung sein.

Deshalb halten wir wenig davon, eine Maßnahme ausschließlich mit Blick auf die Erstzulassung zu entwickeln. Ein Konzept, das auf dem Papier hervorragend aussieht, aber im täglichen Maßnahmebetrieb kaum eingehalten werden kann, hilft dem Träger langfristig nicht weiter. Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Eine zugelassene Maßnahme verdient noch kein Geld.

Unser Tipp: Entwickeln Sie eine Maßnahme, zu der Sie stehen, die am Markt tatsächlich relevant ist und die sich auch vermarkten lässt.

Die Zulassung durch die Fachkundige Stelle ist der erste wichtige Meilenstein. Wirtschaftlich erfolgreich wird eine Maßnahme aber erst dann, wenn sie auch nachgefragt und von Teilnehmenden gebucht wird. Deshalb sollten Zulassungsfähigkeit, Arbeitsmarktbedarf und Vermarktbarkeit bereits bei der Entwicklung zusammengedacht werden.

Schritt 6 – Zulassungsfähigkeit und Praxis müssen zusammengebracht werden


Unser Ziel in der Beratung ist nicht, eine Maßnahme möglichst eng zu gestalten. Im Gegenteil: Wir versuchen, die vorhandenen Spielräume der AZAV sinnvoll auszunutzen.

Dabei geht es jedoch nicht darum, möglichst viele Möglichkeiten in ein Konzept hineinzuschreiben. Entscheidend ist, die vorhandenen Spielräume so zu gestalten, dass der Träger sie im Alltag tatsächlich nutzen und die Umsetzung gegenüber einer Fachkundigen Stelle oder im Rahmen eines Audits nachvollziehbar vertreten kann.

Eine gute Maßnahme muss deshalb mehrere Anforderungen gleichzeitig erfüllen: Sie muss zur Zielgruppe passen, dem richtigen Förderinstrument zugeordnet sein, fachlich schlüssig aufgebaut werden, mit der Kalkulation übereinstimmen, praktisch umsetzbar sein und am Markt eine realistische Nachfrage haben.

Genau dann wird aus einer guten Idee eine gute AZAV-Maßnahme.

Sie haben eine Idee für eine neue AZAV-Maßnahme?


Dann unterstützen wir Sie gerne bei der Entwicklung und Zulassung.

Gemeinsam prüfen wir nicht nur, ob aus Ihrer Idee eine zulassungsfähige Maßnahme entstehen kann. Wir schauen auch darauf, ob Zielgruppe, Förderinstrument, Konzept, Kalkulation und spätere Durchführung tatsächlich zusammenpassen.

Denn unser Anspruch ist nicht, dass Ihre Maßnahme nur die Zulassung erhält.

Sie soll anschließend auch funktionieren.

Ihre Experten für AZAV und ISO 9001

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Andreas und Anett Nowottny

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