Das Ziel ist klar:
- weniger Bürokratie
- einfachere Prozesse
- Entlastung der Beteiligten
Doch was bedeutet das konkret für Bildungsträger?
1. Wegfall der Papierbescheinigung – aber nicht vollständig
Für viele Kundinnen und Kunden gilt:
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss nicht mehr eingereicht werden.
Stattdessen:
- Meldung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt formlos
- die Bundesagentur ruft die Daten elektronisch ab
- Das reduziert Aufwand und beschleunigt Prozesse.
2. Das neue Verfahren: eAU
Der Ablauf ist klar definiert:
- Kundin/Kunde meldet Arbeitsunfähigkeit
- Bundesagentur erhält Abrufberechtigung
- eAU wird elektronisch bei der Krankenkasse abgerufen
Wichtig:
Der Abruf erfolgt nur anlassbezogen.
3. Wo weiterhin Papier erforderlich ist
Das Verfahren gilt nicht uneingeschränkt. Weiterhin notwendig sind NachweiseTräger müssen die Einhaltung aller AZAV-Anforderungen dokumentieren. Dazu gehören Teilnehmerlisten, Dozentenprofile, Verträge, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Qualitätsberichte. Eine vollständige Dokumentation ist prüfungsrelevant. Mehr bei:
- privat Versicherten
- bestimmten Sonderfällen (z. B. Ausland)
- SGB II (bis 2027)
Hier bleibt das bisherige Verfahren bestehen.
4. Bedeutung für Bildungsträger
Für Bildungsträger ist besonders relevant:
Das eAU-Verfahren gilt nicht für alle Maßnahmen.
Das bedeutet:
- Teilnehmende müssen ihre Arbeitsunfähigkeit weiterhin beim TrägerTräger sind Bildungseinrichtungen, die Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Aktivierung anbieten. Sie müssen zuverlässig, leistungsfähig und wirtschaftlich arbeiten sowie über ein anerkanntes System zur Sicherung der Qualität verfügen. Mehr anzeigen
- ggf. ist weiterhin ein Nachweis erforderlich
Wichtig:
Hier entstehen weiterhin Schnittstellen zwischen Träger und Arbeitsagentur.
5. Praktische Auswirkungen
Die Weisung führt zu:
- weniger Verwaltungsaufwand auf Seiten der BABundesagentur für Arbeit Mehr
- vereinfachten Prozessen für Teilnehmende
- aber weiterhin Mischstrukturen im System
Für Bildungsträger bedeutet das:
- klare Prozesse intern definieren
- Umgang mit AU-Meldungen festlegen
- Schnittstellen sauber organisieren
6. Fazit
Die Einführung der eAU ist ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung.
- Das Verfahren wird einfacher
- aber nicht vollständig vereinheitlicht
Für Bildungsträger bleibt entscheidend:
- Klarheit im Umgang mit Krankmeldungen
- saubere interne Prozesse
Denn:
Die Verantwortung für einen reibungslosen Ablauf liegt weiterhin auch beim Träger.


