Ja, es ist möglich und es kommt auch gar nicht so selten vor. Die Gründe hierfür sind sehr verschieden und entstehen in der Regel im Arbeitsprozess. So berichten uns Kunden immer wieder von sehr langen Prüfzeiten bei der MaßnahmenzulassungDamit Sie Ihre Leistungen der Agentur für Arbeit anbieten können, müssen Sie Ihre Maßnahmen zertifizieren lassen. Hierzu bedarf es einer u.a. Konzeption sowie einer dazugehörigen Kalkulation, die den Anforderungen der AZAV entspricht. Mehr, die letztendlich zu der Entscheidung geführt hat, die MaßnahmeEine Maßnahme ist ein einzelnes Bildungs- oder Vermittlungsangebot eines zugelassenen Trägers. Sie muss inhaltlich, personell und organisatorisch den Anforderungen der AZAV entsprechen und wirtschaftlich tragfähig sein. Mehr bei einer anderen Fachkundigen Stelle zuzulassen. Denn jeder Monat, der bei der Prüfung vergeht, kostet Sie als TrägerTräger sind Bildungseinrichtungen, die Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Aktivierung anbieten. Sie müssen zuverlässig, leistungsfähig und wirtschaftlich arbeiten sowie über ein anerkanntes System zur Sicherung der Qualität verfügen. Mehr am Ende viel Geld. Dennoch gibt es bei der Entscheidung einiges zu berücksichtigen, denn es gibt Vor- aber auch Nachteile.
Um die Vor- und Nachteile besser beschreiben zu können, arbeiten wir hier mit Beispielnamen:
- Fachkundige StelleEine fachkundige Stelle ist eine von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsorganisation (Zertifizierungsstelle). Sie prüft Träger und Maßnahmen auf Erfüllung der AZAV-Anforderungen und stellt die entsprechenden Zertifikate aus. Mehr „Träger“: TrägerzulassungDie Trägerzulassung bestätigt, dass ein Anbieter die Voraussetzungen nach AZAV erfüllt. Dazu zählen Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, personelle Eignung und ein funktionierendes System zur Sicherung der Qualität. Sie ist die Grundlage für jede Maßnahmenzulassung. Beispiele: Trägerzulassung AZAV, Voraussetzungen Träger AZAV Mehr
- Fachkundige Stelle „Maßnahme“: Maßnahmenzulassung
Vorteile:
- Im oben beschriebenen Beispiel bedeutet das, dass Sie früher mit der Bildungsleistung beginnen können.
Nachteil:
- Unter Umständen kann die Maßnahmenprüfung teurer werden. Die Fachkundige Stelle „Maßnahme“ wird in den meisten Fällen eine einmalige Zusatzgebühr erheben, wenn die Trägerzulassung nicht durch sie erfolgt ist.
- Eine weitere Folge ist, dass die Überwachung der Träger- und Maßnahmenzulassung nicht in einem durchgeführt werden kann, sondern beide Fachkundigen Stellen getrennt voneinander den jeweiligen Verantwortungsbereich prüfen werden. Dies bedeutet: doppelte Kosten. Hier gilt es zu prüfen, ob der Vertrag bei der Fachkundigen Stelle Träger gekündigt werden kann und die Fachkundige Stelle Maßnahme im Folgejahr beides übernehmen kann.
Sprechen Sie uns gerne an. Wir finden mit Ihnen gemeinsam eine Lösung.


