Die neuen B-DKS bringen wichtige Änderungen für Bildungsträger

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Maßnahmen neu zu bewerten.

Die neuen B-DKS 2026 sind veröffentlicht: 

Der Vergleich mit 2024 zeigt ein klares Bild: In vielen direkt vergleichbaren Bereichen sind die Bundesdurchschnittskostensätze gestiegen. Insbesondere bei den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ist eine deutliche Steigerung erfolgt. Gleichzeitig wurden bei den beruflichen Weiterbildungen Strukturen erweitert und einzelne Positionen neu abgebildet. 

Für Bildungsträger bedeutet das: Bestehende Kalkulationen und geplante Maßnahmen sollten jetzt überprüft werden.  Insbesondere bei geplanten Maßnahmen, Neuzulassungen oder laufenden Konzeptanpassungen lohnt sich jetzt ein genauer Blick auf die neuen Sätze. 

Die entscheidende Frage ist nicht nur: „Was hat sich verändert?“, sondern vor allem: „Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für meine Maßnahmenplanung?“ Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, bestehende Planungen auf den Prüfstand zu stellen.

Quelle: www.arbeitsagentur.de

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