Der Bundes-Durchschnittskostensatz (kurz BDKS) ist eine rechnerische Durchschnittswertermittlung der Kosten je Unterrichtseinheit und Teilnehmenden. Er wird durch die Bundesagentur für Arbeit auf Grundlage der „Monatsmeldeliste“ ermittelt, welche monatlich durch die Fachkundigen Stellen übermittelt wird. Dabei werden die Durchschnittssätze unterteilt in die Sätze der beruflichen Weiterbildung sowie Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen EingliederungMaßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sollen den Teilnehmenden unterstützen, Vermittlungshemmnisse abzubauen oder zu verringern, damit er eine Beschäftigung finden kann. Dazu gehört: • die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt • die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnisse • die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit bzw. • die Stabilisierung… Mehr nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 und 5 SGB III.
Die eingereichten Kostensätze werden über einen Zeitraum von 2 Jahren gesammelt und zu einem festgelegten Stichtag veröffentlicht. Außerhalb des festgelegten Zeitraums ist gesetzlich keine Anpassung möglich. Die nächste Veröffentlichung findet im Sommer 2024 statt.
Was bedeuten diese Kostensätze für Sie als Bildungsträger?
Der Bundes-Durchschnittskostensatz dient ausschließlich als Orientierungswert im Zulassungsverfahren. Dieser Wert kann unter- aber auch überschritten werden. Findet eine Überschreitung des Durchschnittssatzes statt, hat dies jedoch Auswirkungen auf das Prüfverfahren bei der fachkundigen Stelle. So kann u.a. keine ReferenzauswahlAuf Antrag des Trägers kann die Fachkundige Stelle eine Referenzauswahl bei der Maßnahmenprüfung durchführen. Die Referenzauswahl trifft dabei die fachkundige Stelle. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Maßnahmen des Trägers stehen. Maßnahmen, die den BDKS übersteigen, sind von der Referenzauswahl ausgenommen. Bei einer Grundgesamtheit von insgesamt bis… Mehr durchgeführt werden, was bedeutet, dass alle Maßnahmen, die den BDKS überschreiten, durch die Fachkundige StelleEine fachkundige Stelle ist eine von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsorganisation (Zertifizierungsstelle). Sie prüft Träger und Maßnahmen auf Erfüllung der AZAV-Anforderungen und stellt die entsprechenden Zertifikate aus. Mehr geprüft werden. Hier ist individuell zu prüfen, ob sich der finanzielle sowie zeitliche Aufwand rechnet. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass bei einer Kostenüberschreitung von mehr als 25% die Fachkundige Stelle die Prüfung nicht mehr alleine durchführen darf, sonderndes es bedarf einer zusätzlichen KostenzustimmungMaßnahmen, die den BDKS überschreiten, bedürfen einer gesonderten Kostenzustimmung. Bei Maßnahmen, die den BDKS bis zu 25% überschreiten, können die Fachkundigen Stellen selber entscheiden. Liegt die Überschreitung der Kosten bei mehr als 25% bedarf es der Kostenzustimmung durch den Operativen Service (OS Halle) der Agentur für Arbeit. Neben einer plausiblen… Mehr durch die Bundesagentur für Arbeit.
Hier finden Sie die aktuellen Bundes-Durchschnittskostensätze:


