BAFA Unternehmensförderung

BAFA Förderung für Unternehmensberatung - in welcher Höhe gibt es Zuschüsse?

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ können am Markt bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung erhalten, der es ihnen erleichtern soll, externen Rat in Anspruch zu nehmen, um ihr Unternehmerpotential und ihre Handlungskompetenzen zu vertiefen.

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Bei Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern werden nur Beratungen gefördert, deren Inhalt die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems ist.

Umfang der Förderung

  • Bemessungsgrundlage einheitlich 3.500 Euro (netto). Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten
    • im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 Euro und
    • im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.
  • mehrere Beratungen förderbar, maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb Richtliniendauer bis 31. Dezember 2026
  • Unternehmen im ersten Jahr nach Gründung: kostenloses Informationsgespräch mit regionalem Ansprechpartner (Bestätigungsschreiben) notwendig
  • das Informationsgespräch mit dem Regionalpartner kann bis zur Einreichung des Verwendungsnachweises geführt werden

Was ist förderfähig?

  • Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
  • B. Fachkräftesicherung und -bindung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells, QM, Datenschutz …

Wer ist antragsberechtigt?

  • Unternehmen, die rechtlich selbstständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind
  • ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben sowie
  • die Definition für KMU gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 erfüllen.

Ihre Experten für AZAV und ISO 9001

Treten Sie gerne für eine kostenfreie Erstberatung mit uns in Kontakt.
Ihre Experten für AZAV und ISO 9001

Andreas und Anett Nowottny

Gerne besprechen wir gemeinsam Ihre individuellen Anforderungen. Wir freuen uns auf das Gespräch.

Mobil: 0172 9875098
Telefon Halle (Saale): 0345  56670988
Telefon Stuttgart: 0711 49066296
E-Mail: kontakt@zertifizierungsberater.de

Entdecken Sie weitere spannende Beiträge zum Thema ISO und AZAV:

Nach oben scrollen