01.07.2025: Neue Vorgaben für Unterrichtsformen bei AZAV-Maßnahmen
Ab dem 01. Juli 2025 treten aktualisierte Empfehlungen des Beirates nach § 182 SGB III in Kraft. Diese betreffen insbesondere die Durchführungsformen von Maßnahmen nach AZAV. Doch was bedeutet das konkret für Bildungsträger?