Die Arbeitswelt ist im Wandel, viele Branchen sind im Umbruch, Arbeitsplätze sind in Gefahr. Um letzteren entgegenzuwirken, wurde bereits im letzten Jahr das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung verabschiedet. Zum 1. April 2024 ist ein wesentlicher Teil dieses Gesetzes nun in Kraft getreten: Das Qualifizierungsgeld.
Mir diesem Geld werden Unternehmen und deren Mitarbeiter unterstützt, bei denen Arbeitsplätze auf Grund des Strukturwandels bedroht sind. Durch gezielte Weiterbildung des Arbeitnehmers soll die Weiterbeschäftigung im Unternehmen gesichert werden, in dem er zukünftig andere Aufgaben im Unternehmen übernimmt. Drei Milliarden Euro stellt die Bundesregierung hierfür zur Verfügung.
Folgende Voraussetzungen müssen für das Qualifizierungsgeld erfüllt sein:
- Der strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarf muss einen wesentlichen Teil der Belegschaft betreffen und – je nach Unternehmensgröße (20 Prozent bei mindestens 250 Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten 10 Prozent) – schriftlich (betriebsbezogenen Regelung, Tarifvertrag, schriftliche Erklärung bei Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter) festgehalten sein.
- Die berufliche Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen.
- Der Bildungsträger ist AZAV-zugelassen.
- Die zu vermittelnden Kenntnisse und Fähigkeiten gehen über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinaus. Eine Schulung für eine betriebsspezifische Software kann zum Beispiel nicht gefördert werden. Da die Förderdauer jedoch bis zu 3,5 Jahren umfasst, ist auch der Erwerb eines neuen qualifizierenden Berufsabschlusses auf gleichem Qualifikationsniveau möglich.
- Das Qualifizierungsgeld muss spätestens drei Monate vor Beginn der beruflichen Weiterbildung beantragt werden.
- Der Beschäftigte muss der Qualifizierung zustimmen.
Höhe des Qualifizierungsgeldes von der Agentur für Arbeit:
- In Anlehnung an das Kurzarbeitergeld wird ein Lohnersatz während der Weiterbildung in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent (wenn der Beschäftigte mind. ein Kind hat) des Nettogehaltes ausgezahlt. Der Arbeitgeber kann optional aufstocken.
- Die Beantragung kann unter folgendem Lin k vorgenommen werden: Antrag Qualifizierungsgeld