Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) – was sich für Bildungsträger ändert

Mit der Weisung vom 17.12.2025 hat die Bundesagentur für Arbeit das Verfahren zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiter digitalisiert.

Das Ziel ist klar: 

  • weniger Bürokratie
  • einfachere Prozesse
  • Entlastung der Beteiligten

Doch was bedeutet das konkret für Bildungsträger?

1. Wegfall der Papierbescheinigung – aber nicht vollständig

Für viele Kundinnen und Kunden gilt:

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss nicht mehr eingereicht werden.

Stattdessen:

  • Meldung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt formlos
  • die Bundesagentur ruft die Daten elektronisch ab
  • Das reduziert Aufwand und beschleunigt Prozesse.

2. Das neue Verfahren: eAU

Der Ablauf ist klar definiert:

  • Kundin/Kunde meldet Arbeitsunfähigkeit
  • Bundesagentur erhält Abrufberechtigung
  • eAU wird elektronisch bei der Krankenkasse abgerufen

Wichtig:
Der Abruf erfolgt nur anlassbezogen.

3. Wo weiterhin Papier erforderlich ist

Das Verfahren gilt nicht uneingeschränkt. Weiterhin notwendig sind Nachweise bei:

  • privat Versicherten
  • bestimmten Sonderfällen (z. B. Ausland)
  • SGB II (bis 2027)

Hier bleibt das bisherige Verfahren bestehen.

4. Bedeutung für Bildungsträger

Für Bildungsträger ist besonders relevant:

Das eAU-Verfahren gilt nicht für alle Maßnahmen.

Das bedeutet:

  • Teilnehmende müssen ihre Arbeitsunfähigkeit weiterhin beim Träger anzeigen
  • ggf. ist weiterhin ein Nachweis erforderlich

Wichtig:
Hier entstehen weiterhin Schnittstellen zwischen Träger und Arbeitsagentur.

5. Praktische Auswirkungen

Die Weisung führt zu:

  • weniger Verwaltungsaufwand auf Seiten der BA
  • vereinfachten Prozessen für Teilnehmende
  • aber weiterhin Mischstrukturen im System

Für Bildungsträger bedeutet das:

  • klare Prozesse intern definieren
  • Umgang mit AU-Meldungen festlegen
  • Schnittstellen sauber organisieren

6. Fazit

Die Einführung der eAU ist ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung.

  • Das Verfahren wird einfacher
  • aber nicht vollständig vereinheitlicht

Für Bildungsträger bleibt entscheidend:

  • Klarheit im Umgang mit Krankmeldungen
  • saubere interne Prozesse

Denn:

Die Verantwortung für einen reibungslosen Ablauf liegt weiterhin auch beim Träger. 

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