Zulassung bei unterschiedlichen Fachkundigen Stellen

Träger- und Maßnahmenzulassung bei unterschiedlichen Fachkundigen Stellen – ist dies möglich und welche Vorteile hat es für Sie?

Ja, es ist möglich und es kommt auch gar nicht so selten vor. Die Gründe hierfür sind sehr verschieden und entstehen in der Regel im Arbeitsprozess. So berichten uns Kunden immer wieder von sehr langen Prüfzeiten bei der Maßnahmenzulassung, die letztendlich zu der Entscheidung geführt hat, die Maßnahme bei einer anderen Fachkundigen Stelle zuzulassen. Denn jeder Monat, der bei der Prüfung vergeht, kostet Sie als Träger am Ende viel Geld. Dennoch gibt es bei der Entscheidung einiges zu berücksichtigen, denn es gibt Vor- aber auch Nachteile.

 

Um die Vor- und Nachteile besser beschreiben zu können, arbeiten wir hier mit Beispielnamen:

  • Fachkundige Stelle „Träger“: Trägerzulassung
  • Fachkundige Stelle „Maßnahme“: Maßnahmenzulassung

 

Vorteile:

  • Im oben beschriebenen Beispiel bedeutet das, dass Sie früher mit der Bildungsleistung beginnen können. 

 

Nachteil:

  • Unter Umständen kann die Maßnahmenprüfung teurer werden. Die Fachkundige Stelle „Maßnahme“ wird in den meisten Fällen eine einmalige Zusatzgebühr erheben, wenn die Trägerzulassung nicht durch sie erfolgt ist.
  • Eine weitere Folge ist, dass die Überwachung der Träger- und Maßnahmenzulassung nicht in einem durchgeführt werden kann, sondern beide Fachkundigen Stellen getrennt voneinander den jeweiligen Verantwortungsbereich prüfen werden. Dies bedeutet: doppelte Kosten. Hier gilt es zu prüfen, ob der Vertrag bei der Fachkundigen Stelle Träger gekündigt werden kann und die Fachkundige Stelle Maßnahme im Folgejahr beides übernehmen kann. 

 

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