Am 01.07.2022 wurden die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze (BDKS) für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen EingliederungMaßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sollen den Teilnehmenden unterstützen, Vermittlungshemmnisse abzubauen oder zu verringern, damit er eine Beschäftigung finden kann. Dazu gehört: • die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt • die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnisse • die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit bzw. • die Stabilisierung… Mehr (§45 Abs. 1 Satz 1, 4 und 5 SGB III) sowie der beruflichen Weiterbildung veröffentlicht.
Insbesondere der BDKS für Einzelmaßnahmen innerhalb der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung wurde dabei deutlich erhöht.
Ein Blick auf die aktuell eingereichten Kalkulationen lohnt sich, insbesondere unter Berücksichtigung der gestiegenen Preise in der Vergangenheit.
Zum Download der aktuellen BDKS:


