Am 01.07.2022 wurden die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze (BDKS) für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§45 Abs. 1 Satz 1, 4 und 5 SGB III) sowie der beruflichen Weiterbildung veröffentlicht.
Insbesondere der BDKS für Einzelmaßnahmen innerhalb der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung wurde dabei deutlich erhöht.
Ein Blick auf die aktuell eingereichten Kalkulationen lohnt sich, insbesondere unter Berücksichtigung der gestiegenen Preise in der Vergangenheit.
Zum Download der aktuellen BDKS: