‼️Achtung! Übergangsfrist endet am 02.12.2022.‼️
Wenn Ihre Fahrschule Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation bzw. Weiterbildung ist, benötigen Sie ab dem 02.12.2022 eine staatliche Anerkennung. Die Beantragung und Genehmigung erfolgt durch die jeweils zuständige Landesbehörde.
Dies gilt jedoch nur für Fahrschulen, die bisher ausschließlich in ihren eigenen Räumlichkeiten geschult haben. Wenn Sie bereits Räumlichkeiten außerhalb Ihrer Fahrschule zugelassen haben, verfügen Sie bereits über die staatliche Anerkennung.
Wenn Sie diese Anerkennung noch benötigen, müssen Sie gem. § 9 BKrFQG bei Ihrer nach Landesrecht zuständigen Behörde den Nachweis über die personelle und sächliche Eignung erbringen. Dazu gehört der Nachweis über:
- ein angemessenes Verhältnis zwischen Zahl der Teilnehmer und beschäftigtem Lehrpersonal
- geeignete Unterrichtsräume sowie Lehrmittel für die Durchführung des Unterrichts
- die fortlaufende Fortbildung des Lehrpersonals