Klare Definitionen für Präsenz, Digital und Kombiniert
Die neuen Vorgaben schaffen mehr Klarheit:
- Präsenzmaßnahme: Unterricht findet ausschließlich vor Ort statt, alle Teilnehmenden und Lehrkräfte sind physisch anwesend.
- Digitale MaßnahmeEine Maßnahme ist ein einzelnes Bildungs- oder Vermittlungsangebot eines zugelassenen Trägers. Sie muss inhaltlich, personell und organisatorisch den Anforderungen der AZAV entsprechen und wirtschaftlich tragfähig sein. Mehr: Die komplette Durchführung erfolgt online, ohne physische Anwesenheit.
- Kombinierte Maßnahme (Blended Learning): Mischformen aus oline und präsenz sind erlaubt, müssen aber detailliert im Maßnahmekonzept beschrieben werden (z.B. Präsenz kombiniert mit Online-Zuschaltungen einzelner Teilnehmenden oder Lehrkräfte).
Diese Definitionen sorgen für mehr Planungssicherheit, insbesondere bei hybriden Angeboten.
Wichtige Neuerungen bei Unterrichtszeit und -definition
- Die neue Empfehlung reagiert auf neue, moderne Unterrichtsmodelle und gibt eine klare Abgrenzung von synchronem und asynchronem Lernen vor.
- Unterricht muss synchron sein: Es findet ein unmittelbarer Austausch zwischen Lehrenden und Teilnehmenden statt.
- Neu: Asynchrone Selbstlernphasen (z.B. Lernplattformen, Lehrbriefe) zählen nicht zu den Unterrichtsstunden und müssen separat ausgewiesen werden.
Konsequenzen für die Maßnahmekonzeption
Bildungsträger müssen in ihren Konzepten sowie KalkulationIm Rahmen der Maßnahmenzertifizierung muss eine Kalkulation erstellt werden. Hier sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzuhalten. Die einzelnen Kostenpositionen innerhalb der Kalkulation müssen mit der Konzeption übereinstimmen. Bestandteile der Kalkulation sind die direkten Maßnahmekosten (wie z. B. die Personal-/Honorarkosten) sowie die indirekten Kosten (z. B. allgemeine Verwaltungskosten)…. Mehr künftig noch präziser darstellen:
- Wie der synchrone Austausch sichergestellt wird.
- Wie asynchrone Anteile eingebettet sind.
- Wie die Lernerfolgskontrolle auch bei hybriden Formaten gewährleistet wird.
Auch für Bestandszertifizierungen relevant
Auch wenn ein TrägerTräger sind Bildungseinrichtungen, die Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Aktivierung anbieten. Sie müssen zuverlässig, leistungsfähig und wirtschaftlich arbeiten sowie über ein anerkanntes System zur Sicherung der Qualität verfügen. Mehr bereits AZAV-zertifiziert ist und Maßnahmen zugelassen hat, müssen künftige neue Maßnahmen diesen Vorgaben entsprechen. Bei Erweiterungen oder Neuzulassungen von Maßnahmen prüft die Fachkundige StelleEine fachkundige Stelle ist eine von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsorganisation (Zertifizierungsstelle). Sie prüft Träger und Maßnahmen auf Erfüllung der AZAV-Anforderungen und stellt die entsprechenden Zertifikate aus. Mehr die Umsetzung der neuen Anforderungen.
Wer frühzeitig die Änderungen berücksichtigt, spart Zeit, Aufwand und mögliche Nachforderungen bei der Maßnahmezulassung.
Fazit: Gut vorbereitet in die Zukunft starten
Die neuen Vorgaben bieten Chancen: Bildung kann flexibler gestaltet werden, ohne an Qualität zu verlieren. Gleichzeitig wird mehr Transparenz und Einheitlichkeit geschaffen.
Noch nicht Maßnahmezertifiziert?
Wer jetzt über eine AZAV-Zertifizierung nachdenkt, profitiert doppelt: Mit einem aktuellen Maßnahmekonzept nach den neuen Vorgaben ist der Weg zur Zulassung einfacher, klarer und zukunftssicher.
Mehr zur AZAV-Zertifizierung erfahren Sie hier.


