Was tun, wenn der Prüfdienst AMDL kommt?

Ein Anruf vom Prüfdienst AMDL? Kein Grund zur Sorge! Die Überprüfung gehört zum Qualitätsstandard der Bundesagentur für Arbeit. Wir zeigen, was Sie erwartet, welche Unterlagen wichtig sind und wie Sie den Termin gelassen meistern.

Wenn sich bei Ihnen der Prüfdienst AMDL (Arbeitsmarktdienstleistungen) ankündigt – in der Regel spätestens zwei Arbeitstage vor einer Vor-Ort-Prüfung bzw. vier Arbeitstage vor einer Remote-Prüfung – möchte er im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit (BA) überprüfen, ob die geförderten Maßnahmen den geforderten Qualitätsstandards entsprechen. Ziel ist es sicherzustellen, dass die Maßnahmen wirksam umgesetzt werden und die angestrebten Ergebnisse erreicht werden.

Die Prüfung kann vor Ort oder digital (remote) stattfinden.

 

Prüfungsinhalt und Bewertungsbereiche

Der Prüfdienst arbeitet mit standardisierten Bewertungssystemen, die speziell für die jeweiligen Arbeitsmarktdienstleistungen entwickelt wurden. Die Prüf- und Wertungsbereiche umfassen:

  • W1: Information
  • W2: Maßnahmedurchführung
  • W3: Personal
  • W4: Räumlichkeiten
  • W5: Qualitätssicherung

Die Schwerpunkte dieser Bereiche werden jährlich angepasst.
Aktuelle Schwerpunkte 2025:

Schwerpunkt 2025: Maßnahmedurchführung

Der Fokus der Prüfungen liegt 2025 insbesondere auf der Maßnahmedurchführung (W2).
Hierfür sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Träger- und Maßnahmezertifikat
  • Maßnahmekonzept (Zulassungsgrundlage)
  • Antrag zur Maßnahmezulassung
  • Anforderungsprofil des Personals und der Räumlichkeiten
  • Angaben aus dem Kurzfragebogen an die BA
  • Ihr Qualitätsmanagementsystem (QMS)
  • Teilnehmer- und maßnahmebezogene Unterlagen
  • Unterlagen zu Interviews mit eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Teilnehmerbefragungen
  • Personalunterlagen

Unser Praxistipp

Unsere Erfahrung zeigt:
Wer sich an das zugelassene Konzept (inkl. Kalkulation) und die darin gemachten Angaben hält, kann dem Prüfungstermin entspannt entgegensehen.

Das Ergebnis lautet dann in der Regel:
„Nicht risikobehaftet“ in der Bewertung der Maßnahmedurchführung.

Beispiel aus der Praxis

Diese Bewertung erhielt unter anderem am 07.10.2025
MigraVision, Alissa Rentowitsch (Berlin).

Wir gratulieren herzlich und wünschen weiterhin viel Erfolg – und natürlich immer nette Teilnehmerinnen und Teilnehmer!

Über den Autor

Andreas Nowottny ist Spezialist für ISO-Zertifizierungen und Gründer von https://zertifizierungsberater.de/. Seit vielen Jahren unterstützt er Unternehmen branchenübergreifend bei der Einführung, Weiterentwicklung und erfolgreichen Zertifizierung von Managementsystemen.

 

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