Wenn sich bei Ihnen der Prüfdienst AMDL (Arbeitsmarktdienstleistungen) ankündigt – in der Regel spätestens zwei Arbeitstage vor einer Vor-Ort-Prüfung bzw. vier Arbeitstage vor einer Remote-Prüfung – möchte er im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit (BABundesagentur für Arbeit Mehr) überprüfen, ob die geförderten Maßnahmen den geforderten Qualitätsstandards entsprechen. Ziel ist es sicherzustellen, dass die Maßnahmen wirksam umgesetzt werden und die angestrebten Ergebnisse erreicht werden.
Die Prüfung kann vor Ort oder digital (remote) stattfinden.
Prüfungsinhalt und Bewertungsbereiche
Der Prüfdienst arbeitet mit standardisierten Bewertungssystemen, die speziell für die jeweiligen Arbeitsmarktdienstleistungen entwickelt wurden. Die Prüf- und Wertungsbereiche umfassen:
- W1: Information
- W2: Maßnahmedurchführung
- W3: Personal
- W4: Räumlichkeiten
- W5: Qualitätssicherung
Die Schwerpunkte dieser Bereiche werden jährlich angepasst.
Aktuelle Schwerpunkte 2025:
- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III bzw. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1
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Schwerpunkt 2025: Maßnahmedurchführung
Der Fokus der Prüfungen liegt 2025 insbesondere auf der Maßnahmedurchführung (W2).
Hierfür sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Träger- und Maßnahmezertifikat
- Maßnahmekonzept (Zulassungsgrundlage)
- Antrag zur Maßnahmezulassung
- Anforderungsprofil des Personals und der Räumlichkeiten
- Angaben aus dem KurzfragebogenNachdem Sie Ihr Maßnahmenzertifikat in der Hand halten, beginnt die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit. In einem ersten Schritt müssen neben der Eintragung in KursNet die Kurzfragebögen mit den Angaben aus Ihrer Maßnahmenkonzeption ausgefüllt werden. Diese werden durch die Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt. Damit Sie den Kurzfragebogen… Mehr an die BA
- Ihr Qualitätsmanagementsystem (QMS)
- Teilnehmer- und maßnahmebezogene Unterlagen
- Unterlagen zu Interviews mit eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Teilnehmerbefragungen
- Personalunterlagen
Unser Praxistipp
Unsere Erfahrung zeigt:
Wer sich an das zugelassene Konzept (inkl. KalkulationIm Rahmen der Maßnahmenzertifizierung muss eine Kalkulation erstellt werden. Hier sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzuhalten. Die einzelnen Kostenpositionen innerhalb der Kalkulation müssen mit der Konzeption übereinstimmen. Bestandteile der Kalkulation sind die direkten Maßnahmekosten (wie z. B. die Personal-/Honorarkosten) sowie die indirekten Kosten (z. B. allgemeine Verwaltungskosten)…. Mehr) und die darin gemachten Angaben hält, kann dem Prüfungstermin entspannt entgegensehen.
Das Ergebnis lautet dann in der Regel:
„Nicht risikobehaftet“ in der Bewertung der Maßnahmedurchführung.
Beispiel aus der Praxis
Diese Bewertung erhielt unter anderem am 07.10.2025
MigraVision, Alissa Rentowitsch (Berlin).
Wir gratulieren herzlich und wünschen weiterhin viel Erfolg – und natürlich immer nette Teilnehmerinnen und Teilnehmer!
Über den Autor
Andreas Nowottny ist Spezialist für ISO-Zertifizierungen und Gründer von https://zertifizierungsberater.de/. Seit vielen Jahren unterstützt er Unternehmen branchenübergreifend bei der Einführung, Weiterentwicklung und erfolgreichen ZertifizierungDie Zertifizierung ist das formale Verfahren, in dem eine fachkundige Stelle bestätigt, dass ein Träger oder eine Maßnahme die AZAV-Anforderungen erfüllt. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Zertifikat ausgestellt. Mehr von Managementsystemen.


