01.07.2025: Neue Vorgaben für Unterrichtsformen bei AZAV-Maßnahmen

Ab dem 01. Juli 2025 treten aktualisierte Empfehlungen des Beirates nach § 182 SGB III in Kraft. Diese betreffen insbesondere die Durchführungsformen von Maßnahmen nach AZAV. Doch was bedeutet das konkret für Bildungsträger?

Klare Definitionen für Präsenz, Digital und Kombiniert

Die neuen Vorgaben schaffen mehr Klarheit:

  • Präsenzmaßnahme: Unterricht findet ausschließlich vor Ort statt, alle Teilnehmenden und Lehrkräfte sind physisch anwesend.
  • Digitale Maßnahme: Die komplette Durchführung erfolgt online, ohne physische Anwesenheit.
  • Kombinierte Maßnahme (Blended Learning): Mischformen aus oline und präsenz sind erlaubt, müssen aber detailliert im Maßnahmekonzept beschrieben werden (z.B. Präsenz kombiniert mit Online-Zuschaltungen einzelner Teilnehmenden oder Lehrkräfte).

Diese Definitionen sorgen für mehr Planungssicherheit, insbesondere bei hybriden Angeboten.

Wichtige Neuerungen bei Unterrichtszeit und -definition

  • Die neue Empfehlung reagiert auf neue, moderne Unterrichtsmodelle und gibt eine klare Abgrenzung von synchronem und asynchronem Lernen vor.
  • Unterricht muss synchron sein: Es findet ein unmittelbarer Austausch zwischen Lehrenden und Teilnehmenden statt.
  • Neu: Asynchrone Selbstlernphasen (z.B. Lernplattformen, Lehrbriefe) zählen nicht zu den Unterrichtsstunden und müssen separat ausgewiesen werden.

Konsequenzen für die Maßnahmekonzeption

Bildungsträger müssen in ihren Konzepten sowie Kalkulation künftig noch präziser darstellen:

  • Wie der synchrone Austausch sichergestellt wird.
  • Wie asynchrone Anteile eingebettet sind.
  • Wie die Lernerfolgskontrolle auch bei hybriden Formaten gewährleistet wird.

Auch für Bestandszertifizierungen relevant

Auch wenn ein Träger bereits AZAV-zertifiziert ist und Maßnahmen zugelassen hat, müssen künftige neue Maßnahmen diesen Vorgaben entsprechen. Bei Erweiterungen oder Neuzulassungen von Maßnahmen prüft die Fachkundige Stelle die Umsetzung der neuen Anforderungen.

Wer frühzeitig die Änderungen berücksichtigt, spart Zeit, Aufwand und mögliche Nachforderungen bei der Maßnahmezulassung.

Fazit: Gut vorbereitet in die Zukunft starten

Die neuen Vorgaben bieten Chancen: Bildung kann flexibler gestaltet werden, ohne an Qualität zu verlieren. Gleichzeitig wird mehr Transparenz und Einheitlichkeit geschaffen.

Noch nicht Maßnahmezertifiziert?
Wer jetzt über eine AZAV-Zertifizierung nachdenkt, profitiert doppelt: Mit einem aktuellen Maßnahmekonzept nach den neuen Vorgaben ist der Weg zur Zulassung einfacher, klarer und zukunftssicher.

Mehr zur AZAV-Zertifizierung erfahren Sie hier.

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