Bezahlte Bildungszeit wird vorerst nicht kommen
Mit dem neuen Weiterbildungsgesetz sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass Teilnehmer bezahlt freigestellt werden können (= bezahlte Bildungszeit). Dieser Punkt wird nun verschoben und soll mit dem zweiten Gesetzespaket eingeführt werden.
Das erste Gesetzespaket wurde vergangenen Donnerstag zur Abstimmung eingereicht. Medienberichten zufolge soll es am kommenden Mittwoch verabschiedet werden. Mit dem Gesetz ist u.a. ein Qualifizierungsgeld geplant, mit dem Beschäftigte und Unternehmen beim Strukturwandel und in der Transformation unterstützt werden. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt bei der Qualifizierung die Lohnzahlung bis zur Höhe des Arbeitslosengelds.
Die geplante bezahlte Bildungszeit hingegen wird vorerst nicht kommen. Arbeitsminister Heil wollte Beschäftigten die Möglichkeit einräumen, sich für bis zu eine Jahr eine berufliche Auszeit nehmen zu können, um eine Aus- oder Weiterbildung zu absolvieren. Der Lohnausfall hätte in diesem Fall ebenfalls von der Bundesagentur für Arbeit in Höhe des Arbeitslosengeldes als Ersatzleistung gezahlt.