Mit der Weisung vom 25.02.2026 hat die Bundesagentur für Arbeit eine technische Übergangslösung für die Kommunikation mit Bildungsträgern eingeführt.
Das Ziel ist klar:
- mehr Struktur
- weniger Abstimmungsprobleme
- bessere Erreichbarkeit
1. Ausgangssituation
In der Praxis zeigte sich: Die Kommunikation zwischen Bildungsträgern und Arbeitsagentur war häufig:
- uneinheitlich
- nicht klar geregelt
- abhängig von lokalen Absprachen
Das führte insbesondere bei operativen Themen zu Verzögerungen.
2. Die neue Regelung
Künftig gilt:
Jede Agentur für Arbeit richtet ein zentrales Postfach für Bildungsträger ein.
Dieses dient der Kommunikation zu:
- Gutscheinen
- Teilnehmermeldungen
- Änderungen
- Abrechnungen
3. Was sich dadurch verbessert
Die neue Regelung schafft:
- klare Zuständigkeiten
- zentrale Anlaufstellen
- bessere Nachvollziehbarkeit
Insbesondere für überregionale TrägerTräger sind Bildungseinrichtungen, die Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Aktivierung anbieten. Sie müssen zuverlässig, leistungsfähig und wirtschaftlich arbeiten sowie über ein anerkanntes System zur Sicherung der Qualität verfügen. Mehr ist das ein wichtiger Schritt.
4. Grenzen der Lösung
Die Weisung ist bewusst als Übergang definiert. Langfristig ist eine IT-gestützte Plattform geplant.
Aktuell bleibt die Kommunikation:
-E-Mail-basiert
-teilweise weiterhin individuell geprägt
5. Fazit
Die neue Weisung löst kein strukturelles Problem vollständig.
Aber:
Sie schafft erstmals eine einheitliche Grundlage für die Kommunikation.
Für Bildungsträger bedeutet das:
- klarere Prozesse
- weniger Abstimmungsaufwand
- bessere Planbarkeit im operativen Geschäft
Checkliste: Wechsel der Fachkundigen Stelle nach AZAV
Strategische Vorbereitung
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DAkkS-Akkreditierung prüfen
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Branchenerfahrung im Bildungsbereich bewerten
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Vorgehen zur Übernahme bestehender Zertifikate klären
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Kostenstruktur transparent prüfen
Auswahl der neuen Fachkundigen Stelle
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Kündigungsfristen im Vertrag mit der bisherigen FKS prüfen
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Offene Abweichungen vollständig schließen
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Laufzeiten von Träger- und Maßnahmezertifikaten prüfen
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Nächsten Audittermin berücksichtigenr bisherigen FKS prüfen
Organisatorische Umsetzung
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Auditberichte der letzten Jahre bereithalten
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QM-Handbuch und Prozesslandschaft aktualisieren
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Zuständige Agentur für Arbeit bei Bedarf informieren
Nach dem Wechsel
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Zuständigkeiten intern kommunizieren
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Neue Ansprechpartner dokumentieren
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Überwachungsaudit frühzeitig terminieren
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ggf. Maßnahmenverlängerungen/-„übernahmen“ rechtzeitig einreichen
Weiterführende Quellen
- Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAVAZAV = Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung Hierbei handelt es sich um eine Verordnung, welche die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV) regelt. Es handelt sich um eine… Mehr)
- Bundesagentur für Arbeit – Fachliche WeisungenFachliche Weisungen enthalten konkrete Angaben, wie Anforderungen durch die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter umgegangen werden soll. Diese müssen natürlich auch in der Maßnahmekonzeption berücksichtigt werden. Es handelt sich hierbei um Anweisungen, die durch die Bundesagentur für Arbeit erstellt werden. Mehr AZAV
- Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkSDeutsche Akkreditierungsstelle: Hierbei handelt es sich um die nationale Akkreditierungsbehörde Deutschlands. Sie ist im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz tätig und prüft, ob die Organisation (Fachkundige Stelle/Zerifizierungsstelle) die Anforderungen der gesetzlichen Grundlage korrekt angewendet hat. Mehr) – Akkreditierte Fachkundige Stellen
- DIN EN ISO 9001:2015 (bei integrierten QM-Systemen)


