Bürgergeld

Einführung des Bügergeldes – hat dieses Einfluss auf Sie als Bildungsträger und die berufliche Weiterbildung?
 
Die Frage kann mit einem klaren JA beantwortet werden.
 
Der Markt sucht händeringend nach gut ausgebildeten Arbeits- und Fachkräften. Jedoch wird dies zunehmend schwerer. Aus diesem Grund soll die dauerhafte Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung stärker in den Fokus gerückt werden. Aus diesem Grund soll mit dem Bürgergeld die berufliche Weiterbildung stärker gefördert werden.
 
Das Bundesministerium für Soziales und Arbeit schreibt dazu:
Wer eine Ausbildung oder Umschulung machen will, soll intensiver unterstützt werden. Es gilt der Grundsatz „Ausbildung vor Aushilfsjob“. Dazu zählt unter anderem, dass bei Bedarf das Nachholen eines Berufsabschlusses auch unverkürzt (also beispielsweise drei statt zwei Jahre) gefördert werden kann. Auch wer zunächst noch seine Grundkompetenzen erweitern muss (z. B. Lese-, Mathe-, IT-Fertigkeiten) kann hierfür eine Förderung erhalten. Zusätzlich wird ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro für die Teilnahme an abschlussbezogenen Weiterbildungen gezahlt. Und wer an Maßnahmen teilnimmt, die besonders dabei unterstützen, langfristig zurück in den Job zu finden, dem wird ein Bürgergeld-Bonus in Höhe von monatlich 75 Euro gezahlt. ((https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Buergergeld/Fragen-und-Antworten-zum-Buergergeld/faq-buergergeld.html)
 
 
Für eine noch intensivere Betreuung, die den Leistungsbeziehenden „entgegenkommt“ – auch räumlich – soll es künftig die ganzheitliche Betreuung (Coaching) als neues Angebot geben. Das Coaching kann auch aufsuchend, ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend erfolgen. Die Entwicklungen bezüglich der Maßnahmenzulassung hierzu lohnt sich weiter im Auge zu behalten.

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