Glossar

Alle Begriffe verständlich erklärt

Weiterbildung von beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Eine berufliche Weiterbildung können auch beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ganz oder teilweise gefördert erhalten.

Unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 81 SGB III können beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, eine berufliche Weiterbildung gefördert erhalten, wenn hierdurch die Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann. Auch beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss können nach § 81 SGB III zum Nachholen eines Berufsabschlusses durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden.

Arbeitgeber können für die Zeiten der Freistellung für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung von beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, bei denen die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen eines fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist, während der Weiterbildung fortgezahltes Arbeitsentgelt bezuschusst erhalten (§ 82 Abs. 3 SGB III). Die Fördermöglichkeit besteht unabhängig von der Unternehmensgröße. (siehe Qualifizierungschancengesetz)

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