Die Verlängerung erfolgt über ein Wiederholungsaudit (RezertifizierungNach fünf Jahren muss eine erneute Trägerzulassung erfolgen. Dabei wird geprüft, ob alle Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Der Ablauf ist mit dem Erstaudit identisch. Mehr). Sie muss rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Erfolgt keine Verlängerung, erlischt die Zulassung automatisch.