Die Trägerzulassung bestätigt, dass ein Anbieter die Voraussetzungen nach AZAVAZAV = Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung Hierbei handelt es sich um eine Verordnung, welche die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV) regelt. Es handelt sich um eine... Mehr erfüllt. Dazu zählen Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, personelle Eignung und ein funktionierendes System zur Sicherung der Qualität. Sie ist die Grundlage für jede MaßnahmenzulassungDamit Sie Ihre Leistungen der Agentur für Arbeit anbieten können, müssen Sie Ihre Maßnahmen zertifizieren lassen. Hierzu bedarf es einer u.a. Konzeption sowie einer dazugehörigen Kalkulation, die den Anforderungen der AZAV entspricht. Mehr.
Beispiele: Trägerzulassung AZAV, Voraussetzungen Träger AZAV