Nach fünf Jahren muss eine erneute TrägerzulassungDie Trägerzulassung bestätigt, dass ein Anbieter die Voraussetzungen nach AZAV erfüllt. Dazu zählen Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, personelle Eignung und ein funktionierendes System zur Sicherung der Qualität. Sie ist die Grundlage für jede Maßnahmenzulassung. Beispiele: Trägerzulassung AZAV, Voraussetzungen Träger AZAV Mehr erfolgen. Dabei wird geprüft, ob alle Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Der Ablauf ist mit dem Erstaudit identisch.