Auf Antrag des Trägers kann die Fachkundige StelleEine fachkundige Stelle ist eine von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsorganisation (Zertifizierungsstelle). Sie prüft Träger und Maßnahmen auf Erfüllung der AZAV-Anforderungen und stellt die entsprechenden Zertifikate aus. Mehr eine Referenzauswahl bei der Maßnahmenprüfung durchführen. Die Referenzauswahl trifft dabei die fachkundige Stelle. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Maßnahmen des Trägers stehen. Maßnahmen, die den BDKS übersteigen, sind von der Referenzauswahl ausgenommen.
Bei einer Grundgesamtheit von insgesamt bis zu 30 zu prüfenden Maßnahmen und Maßnahmebausteinen wird eine Referenzauswahl in der Höhe von 20% gezogen (aufgerundet auf die nächst größere ganze Zahl); bei einer darüber liegenden Zahl richtet sich die Größe der Stichprobe nach der Quadratwurzel der Grundgesamtheit (aufgerundet auf die nächst größere ganze Zahl).
Bei der Auswahl ist weiterhin die Zielsetzung der MaßnahmeEine Maßnahme ist ein einzelnes Bildungs- oder Vermittlungsangebot eines zugelassenen Trägers. Sie muss inhaltlich, personell und organisatorisch den Anforderungen der AZAV entsprechen und wirtschaftlich tragfähig sein. Mehr bzw. der Wirtschaftszweig bei einer beruflichen Weiterbildung sowie die Dauer der Maßnahme zu berücksichtigen.
Wichtig: Auch wenn nur 20% durch die Fachkundige Stelle geprüft werden. Sie müssen für jede Maßnahme eine vollständige Konzeption und KalkulationIm Rahmen der Maßnahmenzertifizierung muss eine Kalkulation erstellt werden. Hier sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzuhalten. Die einzelnen Kostenpositionen innerhalb der Kalkulation müssen mit der Konzeption übereinstimmen. Bestandteile der Kalkulation sind die direkten Maßnahmekosten (wie z. B. die Personal-/Honorarkosten) sowie die indirekten Kosten (z. B. allgemeine Verwaltungskosten).... Mehr vorhalten.