Jede zugelassene MaßnahmeEine Maßnahme ist ein einzelnes Bildungs- oder Vermittlungsangebot eines zugelassenen Trägers. Sie muss inhaltlich, personell und organisatorisch den Anforderungen der AZAV entsprechen und wirtschaftlich tragfähig sein. Mehr erhält eine eindeutige Nummer. Diese wird zur AbrechnungTräger rechnen geförderte Maßnahmen über die Maßnahme-Nummer mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab. Grundlage sind die zertifizierten Kostensätze und Teilnahmezeiten. Eine korrekte Dokumentation der Teilnahmetage ist Pflicht. Mehr und Nachverfolgung bei der Agentur für Arbeit verwendet. Ohne gültige Maßnahmenummer darf keine Förderung erfolgen.
Dabei ist zu beachten, dass es zwei Nummern gibt: Eine Nummer vergibt die Fachkundige StelleEine fachkundige Stelle ist eine von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsorganisation (Zertifizierungsstelle). Sie prüft Träger und Maßnahmen auf Erfüllung der AZAV-Anforderungen und stellt die entsprechenden Zertifikate aus. Mehr (Maßnahmenummer auf dem Zertifikat). Die andere Nummer wird durch die Agentur für Arbeit vergeben.