Bei diesen MaßnahmeEine Maßnahme ist ein einzelnes Bildungs- oder Vermittlungsangebot eines zugelassenen Trägers. Sie muss inhaltlich, personell und organisatorisch den Anforderungen der AZAV entsprechen und wirtschaftlich tragfähig sein. Mehr werden die vorhandene berufliche Kenntnisse vertieft, erweitert oder erneuert, um die Beschäftigungsfähigkeit zu stärken und die Anpassung an den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Nach AZAV zertifizierte Maßnahmen können den durch den Bildungsgutschein gefördert werden.
Geregelt werden die Anforderungen im § 180 Abs. 2 Nr. 1 SGB III.