Nachdem Sie Ihr Maßnahmenzertifikat in der Hand halten, beginnt die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit. In einem ersten Schritt müssen neben der Eintragung in KursNetIst eine Datenbank der Bundesagentur für Arbeit. Hier können ich Arbeitslose und Arbeitssuchende zu folgenden Angeboten informieren: • Weiterbildungsangebote (www.mein-now.de) • Umschulungen • Schulische Ausbildungen • Schulabschluss nachholen • Teilqualifikationen • Vorbereitende Angebote • Begleitende Hilfen • Sprachförderung und Migration • AVGS-Angebote Träger sind verpflichtet, ihre Angebozte hier zu veröffentlichen.... Mehr die Kurzfragebögen mit den Angaben aus Ihrer Maßnahmenkonzeption ausgefüllt werden. Diese werden durch die Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt.
Damit Sie den Kurzfragebogen ausfüllen können, benötigen Sie den ersten potenziellen Teilnehmenden, der mit einem Bildungsgutschein / AVGS zu Ihnen kommt. Denn diese Nummer müssen Sie auf dem Kurzfragebogen eintragen und den Gutschein zusammen mit dem Kurzfragebogen an den entsprechenden Bearbeiter bei der Agentur versenden. Erst dann erhalten Sie die MaßnahmenummerJede zugelassene Maßnahme erhält eine eindeutige Nummer. Diese wird zur Abrechnung und Nachverfolgung bei der Agentur für Arbeit verwendet. Ohne gültige Maßnahmenummer darf keine Förderung erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass es zwei Nummern gibt: Eine Nummer vergibt die Fachkundige Stelle (Maßnahmenummer auf dem Zertifikat). Die andere Nummer wird durch... Mehr von der Agentur, die dann für die nächsten Jahre deutschlandweit gültig ist.