Maßnahmen, die den BDKS überschreiten, bedürfen einer gesonderten Kostenzustimmung. Bei Maßnahmen, die den BDKS bis zu 25% überschreiten, können die Fachkundigen Stellen selber entscheiden. Liegt die Überschreitung der Kosten bei mehr als 25% bedarf es der Kostenzustimmung durch den Operativen Service (OS Halle) der Agentur für Arbeit.
Neben einer plausiblen und nachvollziehbaren Kalkulation bedarf es hier einer Begründung. Bei der Begründung wird geprüft, ob diese MaßnahmeEine Maßnahme ist ein einzelnes Bildungs- oder Vermittlungsangebot eines zugelassenen Trägers. Sie muss inhaltlich, personell und organisatorisch den Anforderungen der AZAV entsprechen und wirtschaftlich tragfähig sein. Mehr ein besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse verfolgt oder ob ein notwendiger überdurchschnittlicher technischer, organisatorischer oder personeller Aufwand für die Durchführung der Maßnahme vorliegt.
Für Maßnahmen, die den BDKS überschreiten, ist keine Referenzauswahl mögich!