Zum Ende der MaßnahmeEine Maßnahme ist ein einzelnes Bildungs- oder Vermittlungsangebot eines zugelassenen Trägers. Sie muss inhaltlich, personell und organisatorisch den Anforderungen der AZAV entsprechen und wirtschaftlich tragfähig sein. Mehr sowie bis spätestens sechs Monaten nach Beendigung der Maßnahme ist die Eingliederung der Teilnehmer und somit der Erfolg der Maßnahme zu dokumentierten. Dieses wird zum ÜberwachungsauditMindestens einmal jährlich findet ein Überwachungsaudit statt. Dabei prüft die fachkundige Stelle die fortlaufende Erfüllung der AZAV-Anforderungen. Abweichungen müssen zeitnah behoben und dokumentiert werden. Mehr ein Prüfaspekt sein – bis dahin muss die Erfolgsbeobachtung also fertig sein.