Die Empfehlungen des Beirates dienen der einheitlichen Auslegung der AZAVAZAV = Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung Hierbei handelt es sich um eine Verordnung, welche die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV) regelt. Es handelt sich um eine... Mehr.
Sie sind rechtlich nicht bindend, werden jedoch in der Praxis als verbindlicher Standard anerkannt.
Schlüsselworte: AZAV Empfehlungen, Beirat AZAV Empfehlungen, SGB III §182