Bereits vorhandene Zertifizierungen oder Anerkennungen können berücksichtigt werden, um Doppelprüfungen zu vermeiden. Voraussetzung: Gleichwertige Anforderungen zur AZAV.
z.B. Umschulung zur/zum examinierten Pflegefachfrau/-mann
Beispiele: Doppelprüfung vermeiden, externe Zertifikate