Glossar

Alle Begriffe verständlich erklärt

Beirat nach §182 SGB III

Der Beirat ist ein Expertengremium – bestehend aus 11 Mitgliedern – bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Nach § 182 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) kann er Empfehlungen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen i.S. des § 176 ff. SGB III i.V.m. der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung (AZAV) erlassen. Er darf damit bei Bedarf die von Gesetz- und Verordnungsgeber erlassenen Regelungen konkretisieren, um für eine einheitliche Rechtsanwendung zu sorgen.

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