Glossar

Alle Begriffe verständlich erklärt

Arbeitslosigkeit

Arbeitslos im Sinne der Allgemeinen Vorschriften des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (§ 16 SGB III) ist, wer

  • vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht,
  • eine versicherungspflichtige Beschäftigung sucht und dabei insbesondere den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit für jede zumutbare Beschäftigung zur Verfügung steht und
  • sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat.

An Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Teilnehmende gelten nicht als arbeitslos.

Nach § 17 SGB III sind von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die:

  • versicherungspflichtig beschäftigt sind,
  • alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und
  • voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden.
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