Wesentliche Änderungen an zugelassenen Maßnahmen müssen der fachkundigen Stelle angezeigt werden. Dazu zählen z. B. Änderungen an Inhalten, Unterrichtsformen oder Standorten. Die Änderungen sind vor Umsetzung zu genehmigen.
Alle Begriffe verständlich erklärt
Wesentliche Änderungen an zugelassenen Maßnahmen müssen der fachkundigen Stelle angezeigt werden. Dazu zählen z. B. Änderungen an Inhalten, Unterrichtsformen oder Standorten. Die Änderungen sind vor Umsetzung zu genehmigen.