DIN 77200
Qualitätsmanagement speziell für Sicherheitsdientleistungen
Zertifizierung nach DIN 77200
Wenn Sie Ihre Sicherungsdienstleistungen öffentlichen und z. T. auch privaten Auftraggebern anbieten möchten, wird immer häufiger eine Zertifizierung nach DIN 77200 erwartet. Mit dieser Norm können Wach- und Sicherheitsbranchen nach einheitlichen Qualitätsstandards ihre Dienstleistung beschreiben. Dies erleichtert zukünftigen Auftraggebern die Wahl nach dem passenden Dienstleister. Denn mit dem gesteigerten Bedürfnis nach Sicherheit sind auch immer mehr Sicherheitsunternehmen entstanden – die Qualität der Dienstleistung ist jedoch nicht bei allen gleich.
Folgende Sicherheitsdienstleistungen können nach der DIN 77200 zertifiziert werden
- Stationäre SDL (Alarmdienst, Empfangsdienst, Kontrolldienst)
- Mobile SDL (Revierdienst, Interventionsdienst, Kontrolldienst)
- Veranstaltungssicherungsdienst (Sicherheitsdienstleistung bei Veranstaltungen)
worauf warten sie?
Der Weg zur Zertifizierung nach DIN 77200
Mit der Überarbeitung der Norm im Jahr 2020 wurde innerhalb der Norm mehr Gewicht auf die Qualität und Organisation der Prozesse sowie der Qualifikationen der Mitarbeiter gelegt. In drei Teilen werden nun innerhalb der Normenreihe die Anforderungen an die Zertifizierung beschrieben:
Teil 1 (DIN 77200-1): Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister
Hier müssen Sicherheitsdienstleister und deren Niederlassungen Ihre Anforderungen in Bezug auf die Organisation, die Prozesse und das Personal beschreiben. Hierzu gehört z. B. der Nachweis über die:
- Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen legaler Betätigung im Sicherheitsgewerbe
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Datenschutzverpflichtungserklärungen
- Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit
- Erstellung von Dienstleistungen und Legitimationen
- Planung und Durchführung von Unterweisungen
- Organisation und Vermittlung von Weiterbildungen
- Verwaltung von Schießmitteln
- Struktureller Aufbau der Organisation
Teil 2 (DIN 77200-2): Erweiterte Anforderungen an Sicherheitsdienstleister für besondere Leistungsbereiche
Hier müssen Sicherheitsdienstleister und deren Niederlassungen Ihre Anforderungen in Bezug auf die Organisation, die Prozesse und das Personal beschreiben. Hierzu gehört z. B. der Nachweis über die:
- Veranstaltungen mit besonderer Sicherheitsrelevanz
- Öffentlicher Personenverkehr (ÖPV)
- Objekte mit besonderer Sicherheitsrelevanz
- Flüchtlings- und Asyleinrichtungen und/oder -unterkünfte
Teil 3 (DIN 77200-3): Zertifizierungsverfahren zur Konformitätsbewertung von Sicherungsdienstleistungen nach DIN 77200-1 und DIN 77200-2
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