Kosten müssen plausibel, marktüblich und zum Erreichen des Maßnahmeziels zwingend erforderlich sein. Träger müssen eine nachvollziehbare Kalkulation vorlegen, die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit belegt.
Beispiele: Kosten AZAV, Maßnahmekosten, Wirtschaftlichkeitsprüfung