Die Bundesagentur für Arbeit kann den Fachkundigen Stellen Umsetzungshinweise zur Verfügung stellen, die diese im Zuge der Zulassung berücksichtigen. Dieses soll ein einheitliches Vorgehen bei der Prüfung von Maßnahmezulassungen nach dem fünften Kapitel des Sozialgesetzbuch Drittes Buch (GSB III) durch die Fachkundigen Stellen gewährleisten.
Sie werden durch die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba026105.pdf