Für die allgemeine Sprachausbildung ist das BAMF zuständig! Wenn in einer MaßnahmeEine Maßnahme ist ein einzelnes Bildungs- oder Vermittlungsangebot eines zugelassenen Trägers. Sie muss inhaltlich, personell und organisatorisch den Anforderungen der AZAV entsprechen und wirtschaftlich tragfähig sein. Mehr Sprachanteile enthalten sein sollen, muss dies zwingend einen beruflichen Bezug haben. Eine allgemeine berufliche Sprachausbildung gibt es bei AZAV-geförderten Maßnahmen nicht.