Glossar

Alle Begriffe verständlich erklärt

Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz dient der Weiterbildungsförderung von Beschäftigten in Bezug auf die Verbesserung von Qualifikationen durch Weiterbildungen.

Ziel

Strukturwandel, Digitalisierung, Fachkräftemangel – das sind schon heute große Herausforderungen für Unternehmen. Für die Zukunftsfähigkeit von Betrieben sollen die Weichen gestellt und das Potenzial von Mitarbeiter*innen an die Anforderungen von morgen angepasst und erweitert werden:

  • Strukturwandel und Transformation
    Anforderungen an Mitarbeiter*innen verändern sich ständig – das Wissen und die Fähigkeiten müssen mit passenden Qualifikationsangeboten ausgebaut werden
  • Digitalisierung
    in neuen Technologien liegen viele unternehmerische Chancen und Herausforderungen – Mitarbeiter*innen müssen auf neue Aufgabengebiete vorbereitet werden
  • Fachkräftemangel
    Wettbewerb auf qualifizierte Mitarbeiter*innen nimmt zu – geringqualifizierte Mitarbeiter*innen sollen den Bedarf an qualifizierten Fachkräften sichern

Förderung der beruflichen Weiterbildung im Überblick

  • Individuelle Förderung von Beschäftigten
    Die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter (können auch mehrere Beschäftigte über einen Sammelantrag sein) im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. 
  • Berufliche Weiterbildung mit Qualifizierungsgeld
    Alternativ zu den Zuschüssen zum Arbeitsentgelt und der Übernahme der Kosten für eine berufliche Weiterbildung können für Beschäftigten für die Dauer der beruflichen Weiterbildung ein Qualifizierungsgeld (Entgeltersatzleistung) von der Agentur für Arbeit erstattet werden. Ziel ist es, dass Beschäftigte, trotz strukturwandelbedingt veränderter Anforderungen, mittels beruflicher Weiterbildung im aktuellen Betrieb weiterbeschäftigt werden können. Ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft ist daher Grundvoraussetzung für diese Leistung. Ebenso muss eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Kleinstunternehmen) über den strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf und die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes bestehen.

Anforderung an die Bildungsmaßnahme

Die Weiterbildung von Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden, wenn u.a.:

  • die berufliche Weiterbildung mehr als 120 Zeitstunden umfasst (muss nicht am Stück absolviert werden).
  • die berufliche Weiterbildung sowie der Bildungsträger für die Förderung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung (AZAV)zugelassen sind.

Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse des Betriebes angepasst und in Vollzeit oder Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.

Nach oben scrollen