Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sollen den Teilnehmenden unterstützen, Vermittlungshemmnisse abzubauen oder zu verringern, damit er eine Beschäftigung finden kann. Dazu gehört:
- die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
- die Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnisse
- die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit bzw.
- die Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Bei AZAV-zertifizierten Maßnahmen ist eine Förderung über einen AVGS möglich.