Glossar

Alle Begriffe verständlich erklärt

Fachbereiche

Die AZAV-Verordnung (Akkreditierungs-­ und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) gliedert sich in 6 Fachbereiche.

FB 1 Aktivierung und berufliche Eingliederung (§ 45 SGB III):

  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
  • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
  • Heranführen an eine selbständige Tätigkeit oder
  • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

Beispiel sind: Bewerbungscoaching | Jobcoaching | Existenzgründercoaching usw.

FB 2 Erfolgsbezogene vergütete Arbeitsvermittlung (§ 45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 SGB III):
Hier erfolgt ausschließlich eine Vermittlungstätigkeit.

FB 3 Förderung der Berufswahl und Berufsausbildung (§§ 48 bis 80 SGB III):
Maßnahmen in diesem Bereich werden ausschließlich ausgeschrieben.

FB 4 Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW, §§ 81 ff. SGB III):
Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung.

FB 5 Transferleistungen nach §§ 110/111 SGB III

FB 6 REHA-spezifische Maßnahmen nach SGB IX

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