Für § 45 SGB III Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung besteht die Möglichkeit, Coachings durch Einzelmaßnahmen zu absolvieren – ein Coach ist für einen Teilnehmenden da, um individuell auf die Bedürfnisse des Teilnehmenden einzugehen. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb von GruppenmaßnahmenAktivierungsmaßnahmen können, Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung müssen als Gruppenmaßnahme konzipiert werden. I.d.R. besteht die Gruppe aus 12 Teilnehmenden. Es gibt Ausnahmen. Hierzu ist eine genaue Begründung erforderlich. Mehr Einzelcoachings zu integrieren.
Für FBW-MaßnahmenMaßnahmen der beruflichen Weiterbildung Mehr gibt es diese Möglichkeit nicht.