Der Beirat ist ein Expertengremium – bestehend aus 11 Mitgliedern – bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Nach § 182 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) kann er Empfehlungen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen i.S. des § 176 ff. SGB III i.V.m. der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung (AZAVAZAV = Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung Hierbei handelt es sich um eine Verordnung, welche die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV) regelt. Es handelt sich um eine... Mehr) erlassen. Er darf damit bei Bedarf die von Gesetz- und Verordnungsgeber erlassenen Regelungen konkretisieren, um für eine einheitliche Rechtsanwendung zu sorgen.