Glossar

Alle Begriffe verständlich erklärt

AVGS-Maßnahme (§ 45 SGB III)

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein:
Mit diesem Gutschein können Coachings, Qualifizierungen für Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung oder die private Arbeitsvermittlung gefördert werden. Er wird durch die Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter ausgestellt.

Von Arbeitslosigkeit Bedrohte, Arbeitsuchende und Arbeitslose können somit bei Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gefördert werden. Grundsätzlich können Deutsche und bestimmte Gruppen von Ausländerinnen und Ausländern gefördert werden (vgl. § 39a SGB III). Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bescheinigt die Agentur für Arbeit bzw. das JobCenter das Vorliegen der Fördervoraussetzungen und legt entsprechend dem individuellen Handlungsbedarf Maßnahmeziel und -inhalt fest.

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