Neue Fachliche Weisung zur Kostenzustimmung (ab 01.04.2026)

Was sich konkret ändert.

Neue Fachliche Weisung zur Kostenzustimmung (ab 01.04.2026)


Zum 01.04.2026 hat die Bundesagentur für Arbeit die fachliche Weisung zur Kostenzustimmung überarbeitet.

Ziel der Anpassung ist klar formuliert:

  • mehr Transparenz
  • mehr Klarheit
  • weniger Unsicherheit im Verfahren

Doch was bedeutet das konkret für Bildungsträger?

1. Ausgangspunkt: Wann ist eine Kostenzustimmung erforderlich?


Eine Kostenzustimmung ist immer dann notwendig, wenn:

  • die Maßnahmekosten den Bundes-Durchschnittskostensatz (BDKS) um mehr als 25 % überschreiten

Dieses Prinzip bleibt unverändert. Auch weiterhin gilt:

  • Kosten müssen nachvollziehbar kalkuliert sein
  • besondere Aufwendungen müssen begründet werden

2. Die wichtigste Änderung: Klare Rollenverteilung


Die neue Weisung schafft vor allem eines: Klarheit darüber, wer was prüft.

Fachkundige Stelle (FKS)

Die FKS bleibt die zentrale Instanz für:

  • Prüfung der Maßnahme
  • Bewertung der Kalkulation
  • Entscheidung über die Zulassung

Bundesagentur für Arbeit

Die Rolle der BA wurde deutlich geschärft: keine inhaltliche Doppelprüfung mehr

Stattdessen bewertet die BA nur:

  • Liegt ein besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse vor?
  • Sind die höheren Kosten durch besondere Aufwendungen gerechtfertigt?

Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

3. Was sich dadurch in der Praxis verändert


Die neue Weisung führt zu einem wichtigen Perspektivwechsel:

Die BA prüft nicht mehr „alles neu“

Sondern: Sie bewertet das Ergebnis der FKS

Das bedeutet:

  • weniger Interpretationsspielraum
  • klarere Entscheidungslogik
  • besser nachvollziehbare Verfahren

4. Anforderungen an die Einreichung


Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Qualität der Unterlagen.

Entscheidend ist: Die Kostenvorlage muss schlüssig sein.

Das umfasst insbesondere:

  • klare Begründung der Mehrkosten
  • konsistente Darstellung der Maßnahme
  • nachvollziehbare Kalkulation

Unvollständige oder unklare Unterlagen führen weiterhin zu Verzögerungen.

5. Ziel der neuen Weisung: Verfahren verschlanken


Die Bundesagentur verfolgt mit der Überarbeitung ein klares Ziel: Das Kostenzustimmungsverfahren soll nicht mehr als zusätzliche Hürde wahrgenommen werden.

In der Praxis bedeutet das:

  • klarere Abläufe
  • bessere Verständlichkeit
  • mehr Transparenz für alle Beteiligten

6. Erste Erfahrungen aus der Praxis


Da die fachliche Weisung bereits Mitte März 2026 veröffentlicht wurde, haben wir nach Einführung der neuen Weisung bereits erste Maßnahmen für das Kostenzustimmungsverfahren vorbereitet. Unser Eindruck:

  • Das Verfahren ist strukturierter
  • Die Anforderungen sind klarer formuliert
  • Die Einreichung wirkt insgesamt nachvollziehbarer

Insbesondere die klare Trennung der Rollen zwischen FKS und BA führt zu mehr Sicherheit im Prozess.

7. Was bedeutet das für Bildungsträger?


Die neue Weisung bietet Chancen:

  • bessere Planbarkeit
  • höhere Transparenz
  • klarere Anforderungen

Gleichzeitig bleibt entscheidend:

Die Qualität der Vorbereitung

Denn:

  • Die FKS prüft weiterhin vollständig
  • Die BA bewertet auf Basis dieser Prüfung

8. Fazit


Die neue fachliche Weisung ist ein wichtiger Schritt.

  • Nicht, weil sich die Regeln grundlegend geändert haben
  • Sondern, weil sie klarer geworden sind

Aus unserer Sicht:

  • Das Verfahren ist verständlicher
  • Die Rollen sind sauber getrennt
  • Die Einreichung beim Operativen Service wird wieder planbarer

Unsere erste Erfahrung bestätigt:

Das Verfahren wirkt einfacher und klarer. Und genau das war notwendig.

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