Warum ist das Thema Maßnahmeformen so wichtig?
Gerade im Kontext geförderter Weiterbildungen, Coachings oder Qualifizierungen ist es entscheidend, die richtige Maßnahmeform zu wählen. Denn je nach Lebenssituation, technischer Ausstattung oder Lernpräferenzen können sich bestimmte Formen besser eignen als andere. Gleichzeitig gibt es formale Vorgaben – etwa zur Zulassung oder Durchführung – die berücksichtigt werden müssen.
Werfen wir gemeinsam einen Blick auf die gängigen Maßnahmeformen.
1. Präsenzmaßnahme
Hierbei handelt es sich um das klassische Lernformat: Alle Teilnehmenden treffen sich gemeinsam mit der Lehrkraft oder dem Coach an einem festen Ort. Das kann direkt am Standort des Bildungsträgers sein – oder auch in einem externen Schulungsraum.
Vorteile: Direkter Austausch, Gruppendynamik, strukturierter Tagesablauf
Herausforderung: Weniger flexibel, Anfahrtswege nötig
2. Digitale (virtuelle) Maßnahme
Hier findet die Maßnahme ausschließlich online statt – zum Beispiel über Plattformen wie Zoom, MS Teams oder andere virtuelle Klassenzimmer. Alle Beteiligten sind zur gleichen Zeit online miteinander verbunden. Man spricht hierbei von synchronem Lernen.
Synchrones Lernen bedeutet: Alle lernen gleichzeitig, der Unterricht findet in Echtzeit statt – mit sofortigem Austausch, direktem Feedback und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit in Gruppen.
Vorteile: Ortsunabhängig, gut integrierbar in den Alltag, keine Anfahrtszeiten
Herausforderung: Technische Ausstattung und stabile Internetverbindung notwendig
3. Kombinierte (hybride) Maßnahme
Hierbei wird Präsenz mit digitalem Lernen kombiniert. Es gibt verschiedene Modelle:
Ein Teil der Maßnahme findet in Präsenz statt, ein anderer digital.
Oder: Die Maßnahme ist primär als Präsenzformat geplant, aber einige Teilnehmende können sich online zuschalten.
Auch hier handelt es sich in der Regel um synchrones Lernen – also ein gemeinsames Lernen zur gleichen Zeit, egal ob vor Ort oder digital.
Vorteile: Flexibilität, Verbindung von persönlichen und digitalen Lernvorteilen
Herausforderung: Höherer organisatorischer Aufwand, technische Anforderungen vor Ort
4. Fernunterricht – eine besondere Form mit klarer Abgrenzung
Der Begriff „Fernunterricht“ wird im Alltag oft mit „Online-Kurs“ oder „digitalem Lernen“ gleichgesetzt – doch aus rechtlicher Sicht ist das nicht korrekt.
Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) liegt dann vor, wenn Lerninhalte überwiegend in Eigenverantwortung und zeitlich unabhängig (also asynchron) bearbeitet werden – zum Beispiel bei einem Lehrgang mit Selbstlernphasen, bei dem man flexibel in seinem eigenen Tempo lernt.
Asynchrones Lernen bedeutet: Die Teilnehmenden lernen zu unterschiedlichen Zeiten, ohne Live-Unterricht. Die Kommunikation mit Dozenten oder Coaches erfolgt meist schriftlich oder zeitversetzt.
Wichtig:
Fernunterricht ist zulassungspflichtig und muss durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) genehmigt werden. Weitere Infos dazu gibt es unter www.zfu.de.
Fazit: Die passende Maßnahmeform finden
Egal ob in Präsenz, digital oder hybrid – jede Maßnahmeform hat ihre Stärken. Wichtig ist, dass sie zu den Bedürfnissen der Teilnehmenden passt und die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Wer unsicher ist, welche Maßnahmeform in Frage kommt, kann sich gern an uns wenden – wir beraten gern auf Augenhöhe, transparent und mit einem offenen Ohr für individuelle Lebensrealitäten.
Quelle: https://www.arbeitsagentur.de