Mit der jüngsten Empfehlung des Beirates bei der Agentur für Arbeit wurde eine klare Definition der verschiedenen Maßnahmenformen – auch in Abgrenzung zum Fernunterricht – vorgenommen. Demnach sind folgende Varianten möglich:
Präsenzmaßnahmen:
Teilnehmende und Dozenten/Coaches befinden sich zur gleichen Zeit am gleichen Ort
Digitale (virtuelle) Maßnahmen:
ausschließlich digitale Form – Teilnehmende und Dozenten/Coaches kommen nicht an einem Ort physisch zusammen, jedoch „treffen“ sie sich zur gleichen Zeit in einem virtuellen Raum, so dass ein synchroner Informationsaustausch möglich ist
hybride Maßnahmen:
Kombination aus der Präsenz- und digitaler Maßnahme – auch hier findet ein synchroner Datenaustausch statt, der Dozent/Coach ist während der gesamten Dauer präsent
Fernunterricht nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG):
Lehrende und der Lernende sind ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt und der Lehrende oder sein Beauftragter überwacht den Lernerfolg; ein asynchrones Lernen ist möglich, jedoch ist diese Form des Unterrichts durch die staatliche Zulassungsstelle für Fernunterricht (ZFU) zulassungspflichtig